Parkplaketten 2024

Informationen

Um Ihnen den Erwerb Ihrer Parkplakette zu erleichtern, haben wir für Sie Informationen rund um das Thema Parkplaketten auf diesen Seiten zusammengestellt.

Gültig ab 14.11.2023:

Preisliste Parkplaketten 2024 

Merkblatt der Stadt Freiburg

Erläuterung planbare / nicht planbare Arbeiten

Beispiel für das korrekte Ausfüllen der Angaben über den Einsatzort - Handwerkerschild

Innenstadt-Plan für Lieferverkehr

Innenstadt - Lageplan Augustinerplatz
(Handwerkerfahrzeuge sollen lediglich auf den im Plan ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Fahrzeuge die außerhalb der Flächen stehen, werden vom Gemeindevollzugsdienst verwarnt.)

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier

Antrag per PDF-Formular

Antragsformular Parkplaketten.PDF

(Laden Sie die PDF-Datei auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie sie  mit dem Acrobat-PDF-Reader)

  1. Füllen Sie das Formular vollständig aus und schicken Sie es uns per E-Mail an info@kh-fr.de zu.
  2. Wir bearbeiten Ihren Auftrag und senden Ihnen eine Rechnung zu. Nach Zahlungseingang auf unserem Konto werden wir die Plaketten an Sie versenden.
  3. Die Parkplaketten können auch in unserer Geschäftsstelle beantragt und gekauft werden. Die Bezahlung ist ausschließlich per Karte möglich.

Wichtig:

  • Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden.
  • Die Notdienstplakette ist nur in Verbindung mit der regulären Parkplakette gültig. 
  • Bei Folgeanträgen: Teilen Sie uns die KFZ-Kennzeichen Ihrer Fahrzeuge sowie die Kraftfahrzeugtypen mit, auch wenn sich diese nicht geändert haben.
  • Max. 5 Kennzeichen pro Schild sind zulässig. Änderungen der KFZ-Kennzeichen auf dem Schild sind nur durch die Kreishandwerkerschaft durchzuführen, eigenhändige Ergänzungen etc. sind nicht gestattet!
  • Innungsmitglieder erhalten einen Preisnachlass. Wenn Sie Innungsmitglied sind, senden Sie uns bitte als Nachweis Ihre letzte Beitragsrechnung per E-Mail zu.
  • Die Parkplakette ist bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres gültig. Denken Sie bitte rechtzeitig an die Verlängerung!
  • Zuständig für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der Plaketten ist die Stadt Freiburg.

Kreishandwerkerschaft

Freiburg
Breisgau-Hochschwarzwald
Markgräflerland

Rieselfeldallee 50
79111 Freiburg
Telefon: 0761/383768-0
Telefax: 0761/383768-99
E-Mail

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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