Verschärfung des Nachweisgesetzes

Durch das Nachweisgesetz (NachwG) ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen.

Infolge einer Novellierung wurde das Nachweisgesetz zum 01.08.2022 verschärft.

Die Neuerungen sind in den Arbeitsverträgen, die wir unseren Innungsmitgliedern in unserem Dokumentenservice zur Verfügung stellen, bereits eingearbeitet.

Der Online-Dokumentenservice ist ein exklusives und kostenloses Produkt für alle Mitgliedsbetriebe der uns angeschlossenen Innungen.

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12.09.2022 07:00 Alter: 2 Monat(e)

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