Pflegereform - Informationen zur Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl

Ab dem 1. Juli 2023 gelten für Eltern unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung, je nachdem, wie viele Kinder sie haben.

Die Betriebe müssen dazu von ihren Beschäftigten Informationen zur Kinderzahl und zum Alter ihrer Kinder einholen. Dieses kann digital oder in Papierform erfolgen.
Zum Zweck der Datenerfassung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks zwei Musterschreiben erarbeitet.
Es handelt sich hierbei um ein Musterinformationsschreiben für die Betriebe an ihre Beschäftigten sowie um ein Muster für die freiwillige Selbstauskunft, die die Beschäftigten bezüglich der zu berücksichtigenden Kinder ausfüllen und dem Arbeitgeber zukommen lassen können.

Musterschreiben:
Musterbrief
Selbstauskunft Mitarbeiter

Sie erhalten weitere Informationen zur Umsetzung der Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl in der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß dem PUEG.


05.07.2023 11:17 Alter: 299 Tag(e)

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