Asbest in Gebäuden - Informationen zur sachgerechten Vorgehensweise

Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragt, ist verpflichtet, eine Asbesterkundung zu veranlassen. Wie das funktioniert und was sonst im Umgang mit Asbest zu beachten ist, haben das baden-württembergische Umweltministerium und der Baden-Württembergische Handwerkstag in einem gemeinsamen Faltblatt zusammengestellt.

Wie das funktioniert und was sonst im Umgang mit Asbest zu beachten ist, haben das baden-württembergische Umweltministerium und der Baden-Württembergische Handwerkstag in einem gemeinsamen Faltblatt zusammengestellt.

Solange asbesthaltige Produkte keinen erhöhten Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen und die Fasern fest in das Material eingebunden bleiben, bestehen keine Gesundheitsrisiken. Kritisch wird es, wenn sie bearbeitet oder zerstört werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Entfernen von Putzen, Estrichen, Bodenbelägen, Fliesen oder Tapeten
  • Schleifen von Decken-, Wand- und Bodenflächen
  • Austausch oder Einbau von Fenstern, Türen oder Heizungen
  • Abbruch Gebäudeteilen oder ganzen Gebäuden

Als PDF herunterladen:
Flyer „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“

Bestellungen des Flyers können Sie nach Angabe des Ministeriums,  bei Ihrem Fachverband vornehmen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


21.07.2021 07:55 Alter: 3 Monat(e)

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