„Ehrenamtskarte Baden-Württemberg“: Ab sofort auch Handwerker antragsberechtigt!

Das Ehrenamt ist das Rückgrat der handwerklichen Selbstverwaltung. Nur dadurch, dass sich tausende Handwerkerinnen und Handwerker nach der Arbeit im Betrieb noch die Zeit nehmen, sich für andere zu engagieren, können Gesellen und Meister geprüft und die Interessen des Handwerks öffentlich vertreten werden. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich und verdient Anerkennung und Wertschätzung.

    Darum freuen wir uns, Ihnen heute Folgendes mitteilen zu können: HANDWERK BW hat erreicht, dass ab sofort auch viele Handwerkerinnen und Handwerker, die sich in den Organisationen des Handwerks ehrenamtlich engagieren, die Möglichkeit haben, die „Ehrenamtskarte Baden-Württemberg“ zu beantragen.

    Das ist die Ehrenamtskarte:
    Die „Ehrenamtskarte“ ist eine Initiative der Landesregierung. Sie ermöglicht Personen, die sich in besonders hohem Maße freiwillig engagieren, ermäßigten Eintritt in verschiedene Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Seit 1. August 2023 wird die Ehrenamtskarte in den vier Modellstandorten Stadtkreis Freiburg, Stadtkreis Ulm, Landkreis Calw und Landkreis Ostalbkreis erprobt. Der Modellversuch endet am 30.06.2024.
    Leider hatten Politik und Landesverwaltung das Engagement im Handwerk bislang nicht auf ihrem „Ehrenamts-Radar“. Daher haben wir uns für eine entsprechende Korrektur eingesetzt.

    Antragsberechtigung:
    Ab sofort gehören Personen mit folgenden ehrenamtlichen Tätigkeiten ebenfalls zum Berechtigtenkreis:

    - die Durchführung und Weiterentwicklung der handwerklichen Aus- und Weiterbildung in den Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen (ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer)
    - die demokratische Selbstverwaltung in den Voll- und Mitgliederversammlungen der Kammern, Verbände, Innungen und Kreishandwerkerschaften (ehrenamtliche Versammlungsmitglieder)
    - die Sach- und Netzwerkarbeit in den Vorständen und Ausschüssen der Kammern, Verbände, Innungen und Kreishandwerkerschaften (ehrenamtliche Vorstände)

    Beantragung:
    Die Beantragung erfolgt mithilfe eines Formulars, das über die Website des Landratsamtes der jeweiligen Modellregion heruntergeladen werden kann (Landkreis Calw, Ostalbkreis, Freiburg im Breisgau, Ulm).

    In diesem Formular bestätigt eine der Organisationen, für die der / die Ehrenamtliche tätig ist, dass
    - das Engagement der / des Ehrenamtlichen in den letzten zwölf Monaten 200 Stunden betragen oder überschritten hat
    - das Engagement mehrheitlich in einer der vier Modellregionen passiert ist.

    Informationsschreiben und Hinweise - Ehrenamtskarte Handwerk


    07.11.2023 16:45 Alter: 172 Tag(e)

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